Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 29.12.2004

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1774
OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04 (https://dejure.org/2004,1774)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.12.2004 - 3 W 130/04 (https://dejure.org/2004,1774)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2004 - 3 W 130/04 (https://dejure.org/2004,1774)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 53

    BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1908 i Abs. 1 Satz
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1908i Abs. 1 S. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei der Belastung eines Grundstückes eines Betreuten mit einer Grundschuld zur Kaufpreisfinanzierung durch den Käufer; Genehmigungsbedürftigkeit der Grundschuldbestellung bei erfolgter vormundschaftsgerichtlicher Genehmigung der ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Grundschuldbestellung

  • Judicialis

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1908 i Abs. 1 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1821 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1908i Abs. 1 S. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Familienrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 1908i Abs. 1 S. 1
    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Grundschuldbestellung bei bereits genehmigtem Grundstückskaufvertrag mit Belastungsvollmacht

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Genehmigung der Finanzierungsgrundschuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 579
  • DNotZ 2005, 634
  • DNotZ 2005, 730
  • FGPrax 2005, 59
  • FamRZ 2005, 832
  • Rpfleger 2005, 193
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.02.1994 - V ZB 31/93

    Eintragung eines Altenteilsrechts ohne nähere Bezeichnung der in ... im einzelnen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten ergibt sich bereits aus der Erfolglosigkeit ihrer Erstbeschwerden (BGH NJW 1994, 1158; Senat, etwa Beschluss vom 17. Mai 1999 - 3 W 82/99 - BayObLGZ 1980, 203, 301 m. w. N.).
  • BGH, 30.04.1955 - II ZR 202/53

    Minderjähriger als Kommanditist

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • BGH, 22.09.1969 - II ZR 144/68

    Auflösung einer GmbH Stimmabgabe für Minderjährige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • BGH, 20.09.1962 - II ZR 209/61

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung bei Gesellschaftsvertrag

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • OLG Karlsruhe, 24.08.1999 - 3 W 82/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Die Beschwerdebefugnis der Beteiligten ergibt sich bereits aus der Erfolglosigkeit ihrer Erstbeschwerden (BGH NJW 1994, 1158; Senat, etwa Beschluss vom 17. Mai 1999 - 3 W 82/99 - BayObLGZ 1980, 203, 301 m. w. N.).
  • KG, 17.11.1992 - 1 W 4462/92

    Genehmigungsbedürftigkeit einer Grundstücksveräußerung im Wege privatrechtlicher

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.12.2004 - 3 W 130/04
    Rechtsfehlerfrei hat die Kammer auch unter Berufung auf BGHZ 17, 160; 38, 26, 28; 52, 316, 319 und KG OLGZ 1993, 266 dargelegt, dass der Kreis der genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäfte im Interesse der Rechtssicherheit an einer klaren Abgrenzung rein formal und damit eindeutig zu bestimmen ist, so dass kein Raum ist für eine wertende, an der wirtschaftlichen oder sonstigen Bedeutung des in Frage stehenden Geschäfts orientierte Betrachtungsweise.
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    2 Siehe nur BayObLG, FamRZ 1977, 141, 143; OLG Celle, DNotZ 1974, 731, 733; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 ; Winkler, DNotZ 1974, 736, 741; Maurer, Rpfleger 1982, 26 ; MünchKommBGB/Wagenitz, 4. Aufl., § 1821 Rdnr. 12 m. w. N. MittBayNot 3/2007 dung über die Genehmigungsbedürftigkeit nicht darauf ankommen, ob sich der Vollmachtgeber bereits jeglicher Rechte begeben hat.

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und zum Schutz des Betreuten ist daher auch weiterhin die Grundschuldbestellung als genehmigungsbedürftig anzusehen.8 3 BGHZ 38, 26, 28; 52, 316, 319; KG, Rpfleger 1993, 284, 285; LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313; Palandt/Diederichsen, BGB, 66. Aufl. 2007, § 1821 Rdnr. 6; MünchKommBGB/Wagenitz, § 1821 Rdnr. 5, der allerdings von dem Begriff "rein formale Auslegung" Abstand nehmen möchte; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., vor §§ 1821, 1822 BGB Rdnr. 9.4 RGZ 90, 395, 399 f.; BGHZ 1, 294, 304; 75, 221, 226.5 So auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; Winkler, DNotZ 1974, 736, 741.6 So wohl LG Saarbrücken, Rpfleger 1952, 25, 26.7 LG Schwerin, MittBayNot 1997, 297 .

    8 So auch KG, Rpfleger 1993, 284, 285; LG Berlin, Rpfleger 1994, 355; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 ; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 12. Aufl., Rdnr. 3688.

    18 Siehe hierzu auch BGH, NJW 1989, 521, 522 = DNotZ 1989, 757.19 LG Karlsruhe, DNotZ 1995, 892, 894 f. mit zust. Anm. Reithmann, DNotZ 1995, 896 ; Schöner/Stöber, Rdnr. 3158.20 Vgl. auch LG Berlin, Rpfleger 1994, 355 ; OLG Zweibrücken, MittBayNot 2005, 313 .

  • OLG Hamm, 20.09.2013 - 15 W 251/13

    Bestellung eines Ergänzungspflgers für die Veräußerung eines im

    b) Nach h.M. in der Rechtsprechung und Literatur ist bei Veräußerung eines Grundstückes des Kindes neben der Genehmigung der Veräußerung eine zusätzliche familiengerichtliche Genehmigung für die Bestellung eines Grundpfandrechts zur Finanzierung des Kaufpreises erforderlich, selbst wenn diese unter Ausnutzung einer in dem Kaufvertrag erteilten Belastungsvollmacht bestellt wurde und die Erklärungen der Eltern in dem Kaufvertrag einschließlich der Belastungsvollmacht bereits familiengerichtlich genehmigt worden ist (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832; OLG Frankfurt, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 -, juris; Palandt/Götz, a.a.O., § 1821 Rn. 10; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688).
  • OLG Zweibrücken, 03.04.2006 - 3 W 28/06

    Rechtliche Betreuung: Betreuerbestellung trotz erteilter Vollmacht;

    In diesem Fall steht dem Vormundschaftsgericht bzw. dem an seine Stelle tretenden Gericht der Erstbeschwerde ein Auswahlermessen zu (vgl. zum Ganzen: Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298; Senat FG-Prax 2004, 286; Senat OLGR Zweibrücken 1997, 127, 128; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735, jew. m. w. N.).

    Diese Beurteilung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht nur auf Rechtsfehler überprüfen, nämlich darauf, ob die Tatrichter den unbestimmten Rechtsbegriff der "Eignung" verkannt haben, von ungenügenden oder verfahrenswidrig zustande gekommenen Feststellungen ausgegangen sind, wesentliche Umstände außer Betracht gelassen, der Bewertung maßgeblicher Umstände unrichtige Maßstäbe zugrunde gelegt, gegen Denkgesetze verstoßen oder Verfahrensgrundsätze nicht beachtet haben (Senat OLGR Zweibrücken 2005, 298 m. w. N.; BayObLG FamRZ 2004, 734, 735).

  • OLG Düsseldorf, 01.08.2023 - 3 Wx 86/23

    Kein Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung bei Bestellung einer

    Denn die Einräumung einer jederzeit widerruflichen Belastungsvollmacht stellt weder eine Verfügung über ein Grundstücksrecht dar noch beinhaltet die Vollmachtserteilung die Verpflichtung des Bevollmächtigten zu einer Grundpfandbestellung (zutreffend: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; wohl auch KG, Beschluss vom 13.11.2014, 8 U 35/14; Götz in Grüneberg, Bürgerliches Gesetzbuch 82. Aufl. 2023, Einleitung vor § 1848 Rn. 3 und § 1850 Rn. 4; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11.3.2021, V ZB 127/19).

    Bei verständiger Betrachtung kann sich alleine die Frage stellen, ob eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung nach den §§ 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (2009) bedurfte, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht bestellt worden ist (so: OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13).

    bb) Zum anderen teilt der Senat die in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, wonach eine Grundschuld auch dann der betreuungsgerichtlichen Genehmigung bedarf, wenn sie vom Grundstückskäufer in Ausübung einer ihm im notariellen Grundstückskaufvertrag erteilten und konkret umrissenen Belastungsvollmacht zur Kaufpreisfinanzierung bestellt worden ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.6.2011, 20 W 251/11; OLG Hamm, Beschluss vom 20.9.2013, I-15 W 251/13), nicht.

  • OLG München, 22.06.2004 - 16 UF 887/04

    Verbot der Doppelverwertung von Schulden bei Unterhalt und Zugewinn

    Pfälzisches OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.12.2004, 3 W 130/04; mitgeteilt vom 3. Zivilsenat des OLG.
  • OLG Frankfurt, 16.06.2011 - 20 W 251/11

    Grundbuch: Genehmigungsbedürftigkeit von Grundpfandrechtsbestellung trotz

    16 Demgegenüber geht die herrschende Auffassung in Literatur und Rechtsprechung davon aus, dass die vom Betreuungsgericht erteilte Genehmigung des notariellen Kaufvertrags, der eine Belastungsvollmacht enthält, die Genehmigungsbedürftigkeit der nachfolgenden und in Ausnutzung dieser Vollmacht durchgeführten Grundpfandrechtsbestellung nicht entfallen lässt (vgl. OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 59 = FamRZ 2005, 832 = MDR 2005, 579; LG Berlin Rpfleger 1994, 355; Palandt/Diederichsen, BGB, a.a.O., § 1821 Rn. 10; Schöner/Stöber, a.a.O., Rn. 3688; Meikel/Böttcher, GBO 10. Aufl., Einl. I Rn. 153; Schreiber NotBZ 2002, 128/132; Klüsener, Rpfleger 1981, 461/462; vgl. zum Meinungsstand auch DNotI-Report 1997, 171 und 2003, 129).
  • KG, 01.03.2022 - 1 W 471/21

    Grundbuchverfahrensrecht: Zustimmung des Ehegatten bei Veräußerung eines

    Es entspricht der herrschenden, von dem Senat geteilten Meinung, dass durch die familien- oder betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Kaufvertrags über ein Grundstück die Genehmigungsbedürftigkeit des nachfolgenden dinglichen Geschäfts der Grundpfandrechtsbestellung nicht entfällt (OLG Hamm, FGPrax 2014, 11, 12; OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 16. Juni 2011 - 20 W 251/11 - juris; OLG Zweibrücken, DNotZ 2005, 634, 635; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. Aufl., Rdn. 3688).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4189
BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04 (https://dejure.org/2004,4189)
BayObLG, Entscheidung vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04 (https://dejure.org/2004,4189)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Dezember 2004 - 2Z BR 112/04 (https://dejure.org/2004,4189)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG §§ 10 Abs. 1, 21 Abs. 5 Nr. 5, 28 Abs. 1, Abs. 5

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen Wirtschaftsplan im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung; Abdingbarkeit der gesetzlichen Vorschriften über die Aufstellung von Wirtschaftsplänen; Freistellung des Verwalters von der Aufstellung von Einzelwirtschaftsplänen; Ungültigkeit des ...

  • Judicialis

    WEG § 10 Abs. 1; ; WEG § 21 Abs. 5 Nr. 5; ; WEG § 28 Abs. 1; ; WEG § 28 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von Aufstellung der Einzelwirtschaftspläne - ungültiger Eigentümerbeschluss zur Billigung des Wirtschafsplanes ohne Angabe von Aufteilungsschlüssel und Wohngeldbeträgen - Einstellung von Forderungen ...

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 59
  • ZMR 2005, 2U
  • ZMR 2005, 384
  • BayObLGZ 2004, 374
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
    In diesem Rahmen hat das Gericht den Eigentümerbeschluss auch auf nicht geltend gemachte Mängel hin zu überprüfen und gegebenenfalls für ungültig zu erklären, es sei denn, der Antragsteller hätte hierauf ausdrücklich verzichtet (BayObLGZ 1986, 263/268; 1989, 310/312).

    Für die Jahresabrechnung betont die Rechtsprechung hingegen seit langem, dass deren Unvollständigkeit allein nicht zwangsläufig zur Ungültigerklärung des Beschlusses führt, mit dem sie genehmigt wurde (BayObLGZ 1989, 310/313 f.; jüngst Abramenko ZMR 2004, 91).

  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
    Dass der Wirtschaftsplan auch ohne Gesamtanfechtung und -ungültigerklärung keine geeignete Grundlage für die Anforderung von Vorschüssen bildet (BGHZ 111, 148/153), kann auf sich beruhen.

    Folgerichtig setzt sich auch der Bundesgerichtshof in seinem Beschluss vom 20.4.1990 (BGHZ 111, 148) damit nicht auseinander, sondern zweifelt nur die Auffassung des Kammergerichts an, dass ein Gesamtwirtschaftsplan allein bereits die Vorschusspflicht des Wohnungseigentümers begründen könne (ebenfalls verneinend die herrschende Meinung; siehe BayObLG NJW-RR 1990, 720; OLG Düsseldorf WuM 2003, 167; Jennißen Verwalterabrechnung nach WEG 5. Aufl. IX Rn. 27).

  • KG, 11.02.1991 - 24 W 4560/90

    Gerichtliche Erhöhung der Wirtschaftsplanansätze; Gleichzeitige Beschlussfassung

    Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
    Weil der Senat von der entgegenstehenden Rechtsprechung des Kammergerichts (NJW-RR 1991, 725) abweicht, wird die Sache dem Bundesgerichtshof vorgelegt.

    Der Ansicht des Kammergerichts, die Anfechtung eines Gesamtwirtschaftsplans greife nicht schon deshalb durch, weil nicht auch zugleich Einzelwirtschaftspläne mit den auf die einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Anteilen beschlossen worden seien (NJW-RR 1991, 725/726), folgt der Senat nicht.

  • BGH, 25.09.2003 - V ZB 21/03

    Verteilung der Kosten der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung in einer

    Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
    Auch wenn die Beteiligung an den Kosten der Sanierung des gesamten Areals keine ursprüngliche Gemeinschaftsangelegenheit darstellt, so wird sie zu einer solchen, wenn die Wohnungseigentümer dazu eine gemeinschaftliche Verpflichtung gegenüber der ODBG eingegangen sind (vgl. BGHZ 156, 192/200).
  • BGH, 09.02.2004 - II ZR 218/01

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei gemeinschaftlichen, teilweise

    Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
    Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9.2.2004 (II ZR 218/01= NJW-RR 2004, 874) kommt eine Inanspruchnahme der Wohnungseigentümer in ihrer Gesamtheit zwar nur in Betracht, wenn auch etwaige Sondernachfolger in das ursprüngliche Vertragsverhältnis mit der ODBG eingetreten sind.
  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
    Denn maßgeblich für die Ordnungsmäßigkeit der Jahresabrechnung ist nach ganz herrschender Meinung (z.B. BayObLG NZM 2002, 531; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 49) nur deren rechnerische Richtigkeit.
  • BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02

    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht

    Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Jahresabrechnung jedoch insgesamt für ungültig zu erklären, wenn sie so viele Mängel und Lücken enthält, dass die ordnungsmäßigen Teile für sich allein keine hinreichende Aussagekraft mehr haben (BayObLG ZMR 2003, 761).
  • BayObLG, 06.10.1986 - BReg. 2 Z 88/85

    Bindung des Erwerbers von Wohnungseigentum an den Verwaltervertrag

    Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
    Schließlich lässt sich eine Verpflichtung der Eigentümergemeinschaft in ihrem derzeitigen Bestand auch über § 10 Abs. 4 WEG begründen (vgl. BayObLGZ 1986, 368; siehe auch Rapp ZfIR 2004, 596/597; Weitnauer/Lüke § 10 Rn. 61).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
    Ein Mehrheitsbeschluss, der von den gesetzlichen Vorgaben abweicht, ist jedoch nichtig (BGHZ 145, 158; siehe auch Niedenführ/Schulze WEG 7. Aufl. § 28 Rn. 19).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines

    Auszug aus BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04
    Weil etwaige auf einen Wirtschaftsplan begründete Vorschusspflichten grundsätzlich durch die spätere Jahresabrechnung nicht entfallen (BGH NJW 1994, 1866; BayObLGZ 2004, 146/147; Palandt/Bassenge BGB 63. Aufl. § 28 Rn. 6 m.w.N.), braucht dieser Frage nicht weiter nachgegangen zu werden.
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

  • BGH, 27.02.1991 - IV ZR 66/90

    Wahrung der Ausschlußfrist in der Berufungsunfähigkeitsversicherung

  • BayObLG, 06.03.1987 - BReg. 2 Z 26/86

    Jahresabrechnung und Entlastung des Verwalters

  • BayObLG, 10.07.1986 - BReg. 2 Z 41/86

    Berücksichtigung von Forderungen in der Jahresabrechnung für eine

  • BayObLG, 16.06.2004 - 2Z BR 85/04

    Geltendmachung und Begründung einer Wohngeldforderung - Voraussetzungen für die

  • BayObLG, 11.01.1990 - BReg. 1b Z 5/89

    Anteilige Verpflichtung zur Lastenrechnung und Kostenrechnung für ein

  • OLG Düsseldorf, 24.01.2003 - 3 Wx 398/02

    Kostenentscheidung nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung der

  • BayObLG, 21.05.1999 - 2Z BR 36/99

    Herabsetzung der Mindestanforderung an den Inhalt eines Wirtschaftsplans

  • BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 200/04

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung zur Kostentragung für Instandsetzung einer

    Zwar ist eine Sonderumlage eine Ergänzung zum Wirtschaftsplan und hat deshalb grundsätzlich die auf jeden Wohnungseigentümer entfallenden Beträge anzugeben (st. Rspr. des Senats, z.B. BayObLG NJW-RR 1991, 1360 und zuletzt Beschluss des Senats vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04; a.A. KG NJW-RR 1991, 736).

    Hierzu gehört es, dass solche Forderungen berücksichtigt werden, mit deren Begleichung die Wohnungseigentümer rechnen müssen (Beschluss des Senats vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04).

  • BayObLG, 17.08.2005 - 2Z BR 229/04

    Voraussetzungen und Gegenstand eines ordnungsmäßigen Eigentümerbeschlusses über

    Fehlt der Einzelwirtschaftsplan, ist die Genehmigung des Wirtschaftsplans auf Antrag für ungültig zu erklären (BGH NJW 2005, 2061 ; BayObLGZ 2004, 374 ).

    Diese sind nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 WEG jedoch unerlässliche Bestandteile eines ordnungsmäßigen Wirtschaftsplans (vgl. BayObLGZ 2004, 374 ; BayObLG NJW-RR 1991, 1360 ; jetzt auch BGH NJW 2005, 2061 ).

  • BayObLG, 20.01.2005 - 2Z BR 117/04

    Abrechnung durch Verwalter einer Eigentumswohnanlage - unsichere Forderung gegen

    Da der hier vorliegende Wirtschaftsplan auch die Beträge enthält, die von den einzelnen Wohnungseigentümern zu leisten sind, stellt sich hier das Problem, das zum Vorlagebeschluss des Senats vom 29.12.2004 in der Parallelsache 2Z BR 112/04 geführt hat, nicht.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. BayObLG NZM 2002, 531 und zuletzt Beschluss vom 29.12.2004 - 2Z BR 112/04) wird die Ordnungsmäßigkeit einer Jahresabrechnung nicht dadurch infrage gestellt, dass darin Ausgaben enthalten sind, die nicht hätten getätigt werden dürfen.

  • LG Hamburg, 29.02.2012 - 318 S 8/11

    Schildanbringung am Gemeinschaftseigentum: Wann zulässig?

    Die Eigentümer haben - wie das Amtsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat - bei der Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan, der die ausreichende Liquidität der Gemeinschaft im laufenden (Abrechnungs-)Jahr gewährleisten soll, einen weiten Ermessenspielraum (vgl. dazu nur BayObLG, FGPrax 2005, 59, 61; KG, NJW-RR 1991, 725).
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